Warum du die Unterschrift des anderen Elternteils für die Beantragung des Personalausweises/Reisepasses deines Kindes bei gemeinsamem Sorgerecht nicht benötigst!
- Tanja Tittmar
- 29. Okt. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Mai
Wenn ihr als Eltern gemeinsam das Sorgerecht für euer Kind habt, kann die Beantragung von Reisedokumenten zur Herausforderung werden – vor allem, wenn die Kommunikation mit dem anderen Elternteil schwierig ist. Dabei sorgt oft Unsicherheit darüber, ob du tatsächlich die Zustimmung des anderen Elternteils brauchst. Die Antwort: Nein! Solange das Kind bei dir gemeldet ist und keine Hinweise auf Streit um den Aufenthaltsort bestehen, kannst du den Reisepass oder Personalausweis allein beantragen.
Was sagt die Verwaltungsvorschrift genau?
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV), die vom Bundesinnenministerium erlassen wurde, regelt, dass du als Elternteil, bei dem das Kind sich gewöhnlich aufhält, die Reisedokumente alleine beantragen darfst. In Ziffer 6.1.3.4. steht ausdrücklich, dass du die Zustimmung des anderen Elternteils nur nachweisen musst, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der andere Elternteil den gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht akzeptiert.
Ausnahme: Wann wird das Einverständnis des anderen Elternteils doch verlangt?
Falls Hinweise vorliegen, dass der Aufenthaltsort des Kindes strittig ist, kann die Passbehörde das Einverständnis des anderen Elternteils verlangen. Solange das Kind jedoch im Melderegister bei dir eingetragen ist, wird das als starkes Indiz dafür angesehen, dass der Aufenthalt nicht umstritten ist und keine Zustimmung erforderlich ist.
Was tun, wenn das Bürgeramt trotzdem eine Unterschrift verlangt?
Leider kommt es vor, dass Bürgerämter unsicher sind oder vorsichtshalber beide Unterschriften verlangen. Hier einige Tipps, wie du den Prozess vereinfachen kannst:
Nimm eine Kopie der PassVwV mit: Zeige den Mitarbeiter*innen, dass laut Ziffer 6.1.3.4. des Passgesetzes die Zustimmung des anderen Elternteils nur in Ausnahmefällen erforderlich ist.
Meldebescheinigung des Kindes vorlegen: Die Eintragung im Melderegister ist der Nachweis dafür, dass das Kind bei dir wohnt. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Falls nötig, die Leitung ansprechen: Wenn es Unklarheiten gibt, hilft es oft, die Teamleitung direkt anzusprechen und auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen.
Fazit
Du brauchst bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für dein Kind in der Regel keine Unterschrift des anderen Elternteils, solange das Kind bei dir gemeldet ist und der gewöhnliche Aufenthalt unstrittig ist. Die PassVwV schützt dich vor unnötigen bürokratischen Hürden, vor allem, wenn es Kommunikationsprobleme gibt. Vorbereitung und der Verweis auf die geltenden Vorschriften helfen dir, den Prozess entspannt und erfolgreich zu meistern.
Dies ist keine Rechtsberatung!







